Sie gelten als verfluchte Geister, gleichzeitig sind ihre Körperteile für Rituale begehrt: In Tansania sind Menschen mit extrem heller Haut oft in Lebensgefahr. Das soll ein Gerichtsurteil nun ändern.
In Tansania müssen Menschen mit extrem heller Haut besser geschützt werden. Ein entsprechendes Urteil des Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker hat eine UN-Expertin begrüßt. “Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein in den laufenden Bemühungen, die Menschenrechte von Menschen mit Albinismus durchzusetzen”, sagte Muluka-Anne Miti-Drummond am Freitag.
Demnach ordnete der Gerichtshof unter anderem an, dass Tansania einen nationalen Aktionsplan zum Schutz von Menschen mit Albinismus erlassen muss. Auch müssten wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um das Recht auf Gesundheit für Menschen mit Albinismus sicherzustellen. Darüber hinaus müssten Aufklärungskampagnen organisiert werden, um falsche Vorstellungen über Albinismus zu zerstreuen und Gewalt einzudämmen.
Durch einen Gendefekt haben Menschen mit Albinismus auffallend helle Haut. Einerseits gelten sie als verflucht, andererseits werden Körperteile für Rituale genutzt. Vielfach dürfen sie zum Schutz nicht alleine reisen. Mitunter werden sie von ihren Familien versteckt.
Eine starke Entscheidung nannte Miti-Drummond die Anweisung des Gerichtshofs, einen Entschädigungsfonds einzurichten. Tansania müsse nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Umsetzung der Entscheidung sicherzustellen, so Miti-Drummond.
Vorgebracht wurde der Fall von drei Instituten, die sich für den Schutz von Menschenrechten einsetzen. Sie legten Beweismaterial vor, nach dem in mehreren Regionen Tansanias Menschen mit Albinismus verstümmelt oder getötet worden waren. Auch kritisierten sie den fehlenden Zugang zum Justizsystem. Im Alltag würden Betroffene zudem stigmatisiert und diskriminiert. Ähnliche Fälle gibt es auch in anderen Ländern auf dem afrikanischen Kontinent, etwa in Sambia und Malawi.