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Gericht: Private Krematorien in Berlin müssen möglich sein

Krematorien in Berlin dürfen nicht ausschließlich vom Land betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass privaten Trägern nicht grundsätzlich die Errichtung und der Betrieb eines Krematoriums verwehrt werden darf, wie die Gerichtspressestelle am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung verwies das Gericht auf die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit.

Geklagt hatte eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die zuständige Senatsverwaltung hatte deren Antrag auf Errichtung eines Krematoriums auf einem Gewerbegrundstück abgelehnt. Als Begründung wurde laut Gericht angeführt, es bestehe kein Bedarf an privaten Krematorien im Land Berlin, da die öffentlichen Krematorien ausreichend Kapazitäten aufwiesen. Zudem könne ein öffentlich betriebenes Krematorium den Anforderungen an eine sichere und würdevolle Feuerbestattung besser gerecht werden.

Das Gericht wies diese Argumente zurück und erklärte, das Interesse an einer sicheren und würdevollen Feuerbestattung könne auch durch weniger einschneidende Maßnahmen als durch ein Verbot gewahrt werden. So könne vor einer Genehmigung für den Aufbau eines Krematoriums das Betriebskonzept und auch die Person des Betreibers geprüft werden. Das Land Berlin könne einem privaten Antrag auch nicht entgegenhalten, dass der Bedarf an Feuerbestattungskapazitäten bereits durch öffentliche Krematorien gedeckt sei. Dafür bedürfte es einer ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber, die hier nicht vorhanden sei.

Das Urteil vom 12. September ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen hat.