Ein früherer Soldat hat laut eines Urteils wegen seiner Multiplen Sklerose (MS) keinen Anspruch auf eine sogenannte Beschädigtenrente. Der Mann hatte seine Krankheit auf eine truppenärztliche Pflichtimpfung zurückgeführt, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) am Mittwoch mitteilte. Laut dem Gericht seien die Impfung und die Erkrankung aber nicht in Zusammenhang zu bringen (Az. L 6 VS 735/24).
Im konkreten Fall war ein Soldat auf Zeit im September 2005 mit einem Doppelimpfstoff gegen Hepatitis A und B geimpft worden. Im Januar 2006 hatten Mediziner bei ihm MS diagnostiziert. Er sah einen Zusammenhang zwischen der angeordneten Impfung und der Krankheit. Daher beantragte er 2020 eine Beschädigtenrente. „Soldaten, die bei ihrem Dienst einen Gesundheitsschaden erleiden, können dafür Versorgungsleistungen erhalten“, heißt es in der Mitteilung. Das Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr hat einen Zusammenhang aber verneint und eine Rente abgelehnt. Das Sozialgericht Freiburg sah das genauso.
In zweiter Instanz hat nun auch das LSG, gestützt auf Gutachten, den Antrag zurückgewiesen. „Es kann nicht festgestellt werden, dass die Impfung ursächlich für die MS-Erkrankung sei“, heißt es in der Mitteilung. Für einen Nachweis reiche es nicht aus, dass der Soldat darauf verweise, dass MS als eine sehr seltene Nebenwirkung nach einer Hepatitis B-Impfung angegeben sei. „Die Herstellerhinweise seien dem Ausschluss der Herstellerhaftung geschuldet und besagten nichts über einen wissenschaftlich belegten Ursachenzusammenhang“, heißt es. Des Weiteren hätten in mehreren Studien keine Zusammenhänge zwischen Hepatitis B-Impfungen und MS nachgewiesen werden können.
Zudem sei MS eine Krankheit, die typischerweise im frühen Erwachsenenalter beginne. Weiter würden oft lange Zeit vor der eigentlichen Diagnose Beschwerden geäußert. Beides passe zu dem Fall. So sei in der Krankheitsdokumentation des Klägers aus dem Januar 2006 seit drei Jahren Sensibilitätsstörungen verzeichnet. (0615/19.03.2025)