Die Betreiberin eines „Gnadenhofs“ für Hunde muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ihren Tierbestand von 61 auf 5 reduzieren. Dies sei aufgrund „erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße“ nötig, erklärte das Gericht am Mittwoch.(AZ.: 7 B 10232/24.OVG) Eine Bestandsreduzierung sei ermessensgerecht, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Damit bestätigte es in einem Eilrechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Februar. (AZ.: 3 L 1074/23.KO)
Im Oktober 2023 hatte das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler laut Verwaltungsgericht Koblenz bei einer Vor-Ort-Kontrolle die Hunde in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden. Daraufhin habe die Kreisverwaltung die Antragstellerin aufgefordert, ihren Hundebestand zu reduzieren und maximal nur noch fünf Tiere zu halten. Gegen diese Vorgabe wehrte sie sich juristisch und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht. „Gerade ältere, kranke und traumatisierte Hunde, wie sie gewöhnlich auf einem Gnadenhof lebten, bedürften einer besonders intensiven Betreuung und Pflege, welche die Antragstellerin bei der derzeitigen Anzahl gehaltener Hunde nicht zu leisten in der Lage sei“, hatte das Verwaltungsgericht erklärt.