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Gericht: “Gnadenhof” muss Tierbestand von 61 auf 5 Hunde reduzieren

Die Betreiberin eines „Gnadenhofs“ für Hunde muss nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ihren Tierbestand von 61 auf 5 reduzieren. Dies sei aufgrund „erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße“ nötig, erklärte das Gericht am Mittwoch.(AZ.: 7 B 10232/24.OVG) Eine Bestandsreduzierung sei ermessensgerecht, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Damit bestätigte es in einem Eilrechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz von Ende Februar. (AZ.: 3 L 1074/23.KO)

Im Oktober 2023 hatte das Veterinäramt des Landkreises Ahrweiler laut Verwaltungsgericht Koblenz bei einer Vor-Ort-Kontrolle die Hunde in einem zum Teil sehr schlechten Pflegezustand vorgefunden. Daraufhin habe die Kreisverwaltung die Antragstellerin aufgefordert, ihren Hundebestand zu reduzieren und maximal nur noch fünf Tiere zu halten. Gegen diese Vorgabe wehrte sie sich juristisch und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht. „Gerade ältere, kranke und traumatisierte Hunde, wie sie gewöhnlich auf einem Gnadenhof lebten, bedürften einer besonders intensiven Betreuung und Pflege, welche die Antragstellerin bei der derzeitigen Anzahl gehaltener Hunde nicht zu leisten in der Lage sei“, hatte das Verwaltungsgericht erklärt.

Dieser Beurteilung schloss sich das Oberverwaltungsgericht in Koblenz an. Viele Hunde hätten ein überlanges, verunreinigtes sowie verfilztes Fell, überlange Krallen und verunreinigte Ohren gehabt. Außerdem seien die nicht aneinander gewöhnten Tiere gemeinsam untergebracht gewesen, was zu zahlreichen Bissverletzungen der Hunde geführt habe. Auch habe die Antragstellerin die gesetzlichen Anforderungen an die Reinigung und Reinhaltung des Aufenthaltsbereichs der Tiere missachtet. Bei der Kontrolle hätte das Veterinäramt einen beißenden Geruch festgestellt, der von „größeren Urinlachen und teilweise bereits eingetrocknetem Kot“ gekommen sei. Die Zustände zeigten, dass die Antragstellerin nicht in der Lage sei, sich gleichzeitig um 61 Hunde zu kümmern, urteilte das Gericht.