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Gericht erteilt pauschalen Bargeldgrenzen für Flüchtlinge Absage

Eine geflüchtete Familie in Hamburg bekommt per Gerichtsentscheid mehr Bargeld, als es das System der Bezahlkarten vorsieht. Der Fall kann bundesweit Pläne der Landesregierungen durchkreuzen.

Die Verwendung der Bezahlkarte hat Gegner und Befürworter
Die Verwendung der Bezahlkarte hat Gegner und BefürworterImago / Sven Simon

Das Sozialgericht Hamburg hält die pauschale Bargeldbeschränkung von Sozialleistungen für Geflüchtete für rechtswidrig. In einer Eilentscheidung äußerte es sich zum Antrag einer geflüchteten Familie, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Pro Asyl mitteilten. Das Gericht bemängelte demnach die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrags auf 50 Euro pro Monat, ohne dass persönliche oder örtliche Umstände der Geflüchteten eine Rolle spielten. Das Hamburger Amt für Migration müsse den Einzelfall prüfen, bevor eine Bargeldsumme festgelegt wird. Das Amt kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte im Juni die pauschale Bargeldbeschränkung beschlossen für Menschen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben. Die klagende Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind konnte monatlich 110 Euro abheben. Das Gericht sprach laut Pro Asyl und GFF der Familie knapp 270 Euro Bargeld zu. Dabei spielte auch eine Rolle, dass die Mutter mit einem zweiten Kind schwanger ist.

Mehrere Klagen von Pro Asyl und GFF

Bis auf Bayern und Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bundesländer auf die einheitliche Einführung einer Bezahlkarte verständigt. Hamburg hatte bereits im Februar als erstes Bundesland eine Bezahlkarte eingeführt, die Asylbewerber statt Bargeld erhalten. Die “SocialCard” ist eine Visa-Guthaben-Karte, die ohne Konto funktioniert. Monatlich 185 Euro überweist das Amt für Migration auf die Karte. Davon können 50 Euro bar abgehoben werden. Die Karte kann überall dort eingesetzt werden, wo Kartenzahlung akzeptiert ist, nicht für Überweisungen und im Online-Handel. So soll verhindert werden, dass Geld ins Ausland fließt.

Mit mehreren Klagen zielen Pro Asyl und GFF zur Zeit darauf ab, die Einführung von restriktiv ausgestalteten Bezahlkarten in deutschen Bundesländern zu stoppen, weil sie Grundrechte von Geflüchteten verletzten. “Die Bezahlkarte in Hamburg erschwert den Alltag der Betroffenen massiv”, sagte eine Sprecherin von Pro Asyl. Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe seien mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrags oder die Anmeldung im Sportverein. Pro Asyl warnte vor “bürokratischem Irrsinn” für die Kommunen, wenn die Bezahlkarten mit individueller Prüfung überall eingeführt würden.