Die Adoption eines Stiefkinds, das im Ausland von einer Leihmutter geboren wurde, ist trotz des Verbots der Leihmutterschaft in Deutschland möglich. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat am Donnerstag die Stiefkindadoption durch ein deutsches Ehepaar für rechtens erklärt. Das Kind war mithilfe einer Eizellspende an eine ukrainische Kinderwunschklinik von einer Leihmutter dort geboren worden. (AZ: 2 UF 33/23)
Das Familiengericht hatte nach Angaben des OLG den Adoptionsantrag wegen des Verbots der Leihmutterschaft in Deutschland zurückgewiesen. Die Beschwerde des Ehepaars vor dem OLG hatte aber Erfolg. Es komme im Ergebnis maßgeblich darauf an, ob es aus Gründen des Kindeswohls erforderlich sei, dass das Kind auch zu der Stiefmutter ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis begründen könne, begründete das Gericht.