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Gericht bestätigt Entlassung von Lehrerin wegen Verfassungsuntreue

Wenn eine Lehrerin bei Demonstrationen und in den sozialen Medien gegen die Pflicht zur politischen Mäßigung und zur Verfassungstreue verstößt, muss sie laut einem Gerichtsurteil aus dem Dienst entfernt werden. Beamte verletzten ihre Treuepflicht, wenn sie Staatsorgane nicht nur kritisierten, sondern ihre demokratisch gewählten Repräsentanten diffamierten, ihnen die Legitimation absprächen und etwa zum gewaltsamen Sturz aufforderten, erklärte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch in Koblenz. Diese Verpflichtung gelte gleichermaßen für das dienstliche wie das außerdienstliche Verhalten des Beamten. (AZ: 3 A 10684/23.OVG)

Im konkreten Fall habe die Beklagte bei Demonstrationen in den Jahren 2018 und 2019 gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen, erklärte das Gericht. So habe sie etwa von einem „angeblichen Rechtsstaat“ gesprochen und davon, dass der Staat den Bürgern ihr Recht auf Meinungsfreiheit nehme und sie einsperre, wenn sie falschen Fragen stellten. Auch habe sie mit Hinweis auf ihre eigene Beamtenstellung, Polizeivollzugsbeamte, die zum Grenzschutz eingesetzt sind, zum Ungehorsam aufgerufen. Zudem habe sie einen Internetbeitrag geteilt, der Selbstjustiz in Form der Todesstrafe befürwortet und die Tötung von unliebsamen Personengruppen als opportunes Mittel beschreibe.

Die Förderschullehrerin war in der Vergangenheit nach dem Mord an einer Teenagerin in Kandel durch deren aus Afghanistan stammenden Ex-Freund als Wortführerin rechtsgerichteter Demonstrationen aufgetreten. Bereits 2020 hatte die Aufsichtsbehörde ADD angeordnet, dass sie keine Kinder mehr unterrichten dürfe. Das Verwaltungsgericht Trier entfernte sie im vergangenen Jahr aus dem Dienst. (AZ.: 3 K 2287/22.TR)

Die Beklagte war gegen die Entscheidung in Berufung gegangen. Das Oberverwaltungsgericht wies diese zurück. Die Entfernung der Beamtin aus dem Dienst sei unausweichlich. Es gehöre zur Kernpflicht eines jeden Beamten, sich durch das gesamte Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten.

Der Senat sei überzeugt, dass „die objektiv festgestellten Verstöße gegen die Verfassungstreuepflicht auch Ausdruck der Persönlichkeit der Beamtin“ seien. Die Beklagte habe sich gezielt ein radikales Portfolio „mit drastischer Diktion“ aufgebaut. Verbale Entgleisungen in Bezug auf das Thema Migration wie „grenzenloser Import von Mord und Totschlag“, „Umvolkung“, „Blutspur“ oder „Genozid“ ziehen sich dem Gericht zufolge durch ihr gesamtes politisches Engagement.