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Ganztagsförderung: Auch Ferien müssen berücksichtigt werden

Beim zukünftigen Rechtsanspruch für Grundschüler auf Ganztagsförderung fordern zwei Verbände auch die Ferienbetreuung zu berücksichtigen. Dafür sollten auch außerschulische Angebote einbezogen werden, teilten der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Baden-Württemberg am Freitag mit.

Wichtig sei, dass Ganztagsförderung an den freien Tagen attraktiv ist. „Ferien sind für die Erholung der Kinder da, das bedeutet Spiel und Spaß und nicht Schule“, sagte Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Eine gute Ganztags-Ferienbetreuung solle Chancengleichheit sowie soziale und kulturelle Teilhabe bieten. Außerdem müssten die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung berücksichtigt werden. „Dafür muss das Land sicherstellen, dass ausreichend finanzielle Mittel bereitstehen“, heißt es weiter.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt an den Grundschulen für Erstklässler ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung, die bis zum Schuljahr 2030 auf alle Grundschulklassen ausgedehnt wird. Eltern haben damit einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung, fünf Tage die Woche, auch in den Schulferien. (2743/06.12.2024)