Sie ergreifen lebensrettende Sofortmaßnahmen, reanimieren Menschen oder versorgen stark blutende Wunden: Polizisten sind längst nicht nur Ordnungshüter, wie eine neue Auswertung aus Baden-Württemberg zeigt.
Die Polizei ist nicht nur Ordnungshüter, sondern gilt weithin als “Freund und Helfer”. Laut einer am Freitag veröffentlichten Auswertung haben Polizeibeamte in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr in rund 1.000 Fällen Erste Hilfe geleistet. “Durch die neue Auswertemöglichkeit haben wir nun schwarz auf weiß, was wir schon lange wussten: Unsere Polizistinnen und Polizisten sind wahre Lebensretter”, erklärte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag in Stuttgart.
Erstmalig habe das Innenministerium für 2023 eine Auswertung von Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeführt. Dokumentiert seien rund 850 Erste-Hilfe-Maßnahmen und lebensrettende Sofortmaßnahmen wie Wundversorgung, Wärmeerhalt, Verbände und Druckverbände, Versorgung bei epileptischen Anfällen, Betreuungsmaßnahmen und stabile Seitenlagen sowie 95 Reanimationen und 46 Versorgungen stark blutender Wunden.
Die entsprechenden Verletzungen seien nicht nur bei rein medizinischen Notfällen, sondern auch bei Gewalttaten und Verkehrsunfällen entstanden. In diesen “oft dynamischen und gefährlichen Situationen” habe das Handeln der Polizeibeamtinnen und -beamten “nachweislich in mindestens 15 Fällen unmittelbar zur Rettung von Menschenleben” geführt, so das Ministerium.
Alle Polizeibeamten im Einsatz seien grundsätzlich als Ersthelfer ausgebildet und frischten diese Kenntnisse regelmäßig auf, betonte der Innenminister. Den Beamten stehe zudem eine Erste-Hilfe-Ausstattung zur Verfügung, die lebensrettende Sofortmaßnahmen ermöglicht.