Berlin – Die Ethikkommission der Bundesärztekammer hat eine Stellungnahme zur Umsetzung der voraussichtlich bald auch in Deutschland möglichen Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Patienten in Berlin veröffentlicht. Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Rechtslage seien Anlass gewesen, die ethischen Anforderungen darzulegen, heißt es im Vorwort des Textes. Darin werden die rechtliche Lage klargestellt und praktische Hinweise an Ärzte gegeben, die sich in der Praxis damit auseinandersetzen müssen.
Ab voraussichtlich 2020 wird es auch in Deutschland erlaubt sein, dass nicht-einwilligungsfähige Patienten an Studien teilnehmen, ohne davon persönlichen Nutzen zu haben. Solche „gruppennützigen Studien“ sind bisher verboten. Der Bundestag lockerte 2016 die Schutzregelungen, um Demenzforschung zu ermöglichen, die wegen der strengen Regeln bei Betroffenen derzeit so nicht möglich ist. Geplant ist, dass die Patienten im einwilligungsfähigen Zustand eine „Probandenverfügung“ abgeben, davor umfassend beraten werden und das Risiko der Forschung für sie nur „minimal“ ist. epd/UK
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