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Forderung nach mehr Einsatz gegen Antisemitismus an Hochschulen

Immer wieder gab es in letzter Zeit judenfeindliche Vorfälle an deutschen Unis. Das darf nicht sein, fordern nicht nur Vertreter des Judentums. Doch in manchen Bundesländern ist es nicht einfach, gegen Täter vorzugehen.

Das auf den Kampf gegen Judenhass spezialisierte Tikvah-Institut fordert mehr Einsatz gegen Antisemitismus an deutschen Unis. “Hochschulen müssen dafür sorgen, dass sie ein sicherer Ort für jüdische Studierende und jüdische Lehrende sind”, erklärten die Institutsgründer Volker Beck und Deidre Berger am Wochenende in Berlin: “Sie müssen aktiv die Universität als Raum der Wissenschaftsfreiheit verteidigen, an dem allein das Argument oder der Beleg und nicht Gewalt oder Geschrei den rationalen Diskurs bestimmen.”

Judenfeindliche Vorfälle würden sich weiter häufen, wenn die Universitäten nicht energischer und mutiger gegen Antisemitismus eingreifen, fügten sie hinzu: “Solange jüdische Studierende und Lehrende Zielscheibe von Antisemitismus sind, ist der Freiheitsraum der Universität beeinträchtigt.”

Eine neue juristische Handreichung des Instituts zeige, dass Hochschulleitungen zahlreiche Möglichkeiten hätten, die Universität zu einem sicheren Ort zu machen – im Hausrecht, im Beamtenrecht und im Hochschulgesetz: “Aber sie müssen von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch machen. Da darf es keine falsche Scheu geben.”

Die Handreichung, über die zuerst der “Spiegel” berichtet hatte, zeige auch, dass es in den Hochschulgesetzen einiger Bundesländer Lücken gebe, um Gewalttäter zu exmatrikulieren, so Beck und Berger weiter: “Eines muss klar sein: Jüdischen Studierenden und Lehrenden ist es nicht zuzumuten, dass sie im Hörsaal, in der Mensa oder der Uni-Bibliothek einem antisemitischen Schläger begegnen. Hier müssen die Landesgesetzgeber den Hochschulleitungen die notwendigen Kompetenzen in die Hand geben.”

Der “Spiegel” hatte ebenfalls berichtet, dass laut dem neuen Rechtsgutachten Hochschulen nicht in allen Bundesländern konsequent gegen Judenfeindlichkeit durchgreifen könnten.

“Als Ordnungsmaßnahmen kommen typischerweise die Androhung der Exmatrikulation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule oder von Lehrveranstaltungen sowie schließlich die Exmatrikulation in Frage”, zitierte das Magazin aus dem Gutachten des Freiburger Verwaltungsrechtlers Patrick Heinemann.

Berlin habe Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen fehle es an Sanktionsmechanismen in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. Vorbildlich sei das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz, weil es Ordnungsverstöße und Strafen klar beschreibe.