Das saarländische Innenministerium übernimmt nun bis zum 31. Dezember 2027 Mietausfälle in Höhe der Kaltmiete, wenn Kommunen privaten Wohnraum zur Flüchtlingsunterbringung anmieten. „Dies gilt auch für etwaige Differenzbeträge bei nicht kostendeckender Belegung“, erklärte das Ministerium am Mittwoch in Saarbrücken. Das Angebot war nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im Jahr 2022 gestartet und bereits im Oktober 2023 verlängert worden. „Unser Ziel ist es, die Unterbringung von Geflüchteten in angemessenem Wohnraum sicherzustellen und gemeinsam die aktuellen Herausforderungen zu meistern“, sagte Innenminister Reinhold Jost (SPD).
Hintergrund der Verlängerung seien die weiterhin spürbaren Auswirkungen des Kriegs sowie weitere Migrationsbewegungen, erläuterte das Ministerium. „Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch und die Mietausfallregelung bietet Kommunen und privaten Vermietern die Sicherheit, dass alle Kosten vollständig gedeckt sind.“ Dadurch könne Wohnraum leichter angemietet und bereitgehalten werden. Die Mietausfallerstattungen werden dem Innenministerium zufolge über Bedarfszuweisungen abgewickelt.