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Fernsehprogramm “Schwarz Rot Gold TV” stellt Sendebetrieb ein

Das bundesweite Fernsehprogramm „Schwarz Rot Gold TV“ stellt seinen Sendebetrieb zum 1. April ein. Wie die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) am Freitag mitteilte, habe der Geschäftsführer von „Schwarz Rot Gold TV“ gegenüber der LFK erklärt, dass er seine Rundfunkzulassung zurückgebe und den Sendebetrieb einstelle. Hintergrund der Entscheidung sei ein Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gewesen.

Die Landesanstalt hatte 2021 eine Zulassung zur Verbreitung des bundesweiten Fernsehprogramms Schwarz Rot Gold TV (SRGT) erteilt. Berichten zufolge hatte ein Stuttgarter Hausarzt die Lizenz beantragt, um die „mediale Coronadarstellung als Propaganda“ zu entlarven.

Seit dem 1. September 2023 wurde das Fernsehprogramm über Satellit verbreitet. Seit dem 1. September 2023 begann SRGT damit, sein TV-Programm über Satellit auszustrahlen und der österreichischen Media in res Medien GmbH als Produzentin von AUF1 täglich mehrere Stunden Sendezeit im Fernsehprogramm SRGT gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

Die gemeinsame Kommission der Landesmedienanstalten für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschied, dass dieser Sachverhalt ein „Verkauf“ von Sendezeit und damit eine Einflussnahme der Media in res Medien GmbH auf das Programm von „Schwarz Rot Gold TV“ darstelle und untersagte das in einem Bescheid Anfang November 2023. Es handele sich um eine verbotene Themenplatzierung im Sinne des Medienstaatsvertrags. Darunter wird die redaktionelle Behandlung von Themen im Interesse oder auf Betreiben Dritter verstanden, insbesondere wenn der Anbieter dafür ein Entgelt erhält.

Wie die LFK betonte, handele es sich „um einen rein formellen Verstoß“ – eine Prüfung der Inhalte von AUF1 habe bei der Entscheidung der ZAK keine Rolle gespielt. Diese unzulässige Themenplatzierung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf Grundlage einer weiteren Entscheidung der ZAK mit Bescheid der LFK vom 5. März 2024 mit einem Bußgeld im niedrigen sechsstelligen Bereich geahndet wurde.

Der Geschäftsführer der SRGT GmbH habe den Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gegenüber der LFK eingeräumt und das verhängte Bußgeld akzeptiert. Beide Bescheide der LFK seien rechtskräftig. (0646/22.03.2024)