Samenspende ist nicht gleich Samenspende. Wer diesen Weg geht, hat mehrere Möglichkeiten – aber auch einiges zu beachten. Das betrifft rechtliche, medizinische und nicht zuletzt finanzielle Fragen.
Privatspende, Klinikaufenthalt oder Co-Parenting: Wenn Menschen sich nicht für ein traditionelles Familienmodell entscheiden, entstehen neue Risiken und Rechte. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) erklärt, wo Fallstricke lauern – und wie sie sich vermeiden lassen.
Die Suche nach einem Spender erfolgt selbstständig – im eigenen Umfeld oder auch über das Internet. Auch über die Art der Befruchtung entscheiden die Beteiligten selbst; am häufigsten dürfte die Bechermethode zur Anwendung kommen. Inwieweit der biologische Vater involviert ist, ist ebenfalls eine Frage der individuellen Absprache.
Qualitätsstandards wie medizinische Tests oder ärztlichen Beistand gibt es in der Regel nicht. Fachleute warnen daher vor einem erhöhten Risiko für Erb- und Infektionskrankheiten, zumal auch negative HIV-Tests nicht zwingend tagesaktuell sind.
Auch rechtlich kann es Hürden geben: Kind oder Mutter können etwa auf Unterhalt klagen, der Spender kann unter Umständen Sorgerechtsansprüche geltend machen. Bei verheirateten Frauen gilt der Ehemann als rechtlicher Vater; bei Unverheirateten entscheiden entweder die Ergebnisse eines Vaterschaftstests oder die Angaben in der Geburtsurkunde. Häufig schließen Samenspender und Wunschmutter privatrechtliche Verträge – diese sind jedoch juristisch nicht bindend.
Bei Samenbanken sind die Spender in einem zentralen Register registriert. Dort wird der Samen für sechs Monate eingefroren und bei Bedarf an den behandelnden Arzt versendet.
Die Spende erfolgt in Deutschland nicht anonym: Seit dem Inkrafttreten des Samenspenderregistergesetzes im Jahr 2018 haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch darauf, ab dem 16. Lebensjahr die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. In bestimmten Fällen – etwa wenn das Kind bereits alt genug ist, um die Bedeutung seiner Herkunft zu verstehen – können auch die Eltern diesen Anspruch schon vor dem 16. Geburtstag im Namen des Kindes geltend machen.
Die Spender selbst haben keine Möglichkeit, von sich aus Kontakt mit dem Kind aufzunehmen – auch nicht bei sogenannten offenen Spenden. Der Begriff bedeutet lediglich, dass dem Kind später eine Auskunft über die Identität zusteht.
Das Ejakulat wird vor der Freigabe umfassend auf Erbkrankheiten und Infektionskrankheiten getestet. Die Insemination erfolgt unter ärztlicher Aufsicht. Je nach Samenbank stehen dabei einige Angaben zu den Spendern zur Auswahl – zum Beispiel Alter, Körpergröße, Bildungsstand oder ethnische Herkunft. In vielen Fällen kann man auch bestimmte Merkmale gezielt auswählen.
Das Samenspenderregistergesetz schützt Spender vor Ansprüchen auf Unterhalt, Sorgerecht oder Erbschaft. Dem Spender wird die Identität eines Kindes nicht offengelegt; das Kind hat umgekehrt einen Rechtsanspruch, ab 16 Jahren eine Auskunft über den biologischen Vater zu beantragen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit von “offenen Spenden”, also eine Kontaktmöglichkeit für den Spender bei Volljährigkeit des Kindes.
Wie viele Kinder ein Samenspender zeugen darf, ist in Deutschland nicht geregelt. Der Arbeitskreis für donogene Insemination e.V. empfiehlt jedoch eine Begrenzung auf maximal 15 Kinder pro Spender, um mögliche spätere Konflikte – etwa unbeabsichtigte Halbgeschwister-Beziehungen – zu vermeiden. Anonyme Samenspenden – also Spenden, bei denen es keine spätere Kontaktmöglichkeit für das Kind gibt – sind in Deutschland verboten, in anderen europäischen Ländern wie Dänemark jedoch weiterhin erlaubt.
Die Kosten liegen – je nach Samenbank – bei 500 bis 1.000 Euro pro Versuch. Hinzu kommen Gebühren für den Versand, Lagerung, Aufbereitung und ärztliche Leistungen. Krankenkassen übernehmen diese nut anteilig und meist nur bei verheirateten Paaren.
Die Zeugung erfolgt hier durch Samenspende des männlichen Elternteils oder mit Hilfe einer Samenbank und Insemination. Die beteiligten Erwachsenen ziehen das Kind gemeinsam auf – unabhängig von einer Partnerschaft.