Familie Müller-Schulz? Namen wie diese könnten in Deutschland ab Mai häufiger zu hören sein. Eine Reform des Namensrechts eröffnet viele neue Möglichkeiten – setzt aber weiterhin auch Grenzen.
Doppelnamen für die ganze Familie und einfachere Namensänderungen für Kinder bei Scheidungen: Ab dem 1. Mai haben Menschen in Deutschland mehr Freiheiten bei der Wahl von Ehe- und Geburtsnamen. So können Paare etwa einen Doppelnamen als Familiennamen bestimmen, der dann auch für die Kinder als Geburtsname gilt. Doppelnamen werden mit und ohne Bindestrich möglich. Bislang konnte nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen wählen. Namensketten mit mehr als zwei Namen bleiben weiterhin verboten.
Kinder können dafür künftig einen Doppelnamen tragen, auch wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben. Im Falle einer Scheidung können zudem auch Kinder leichter ihren Geburtsnamen ändern.