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Faeser zu “Compact”: “Normaler Vorgang in einem Rechtsstaat”

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot des Magazins “Compact” gekippt hat, hält das Innenministerium an seiner Rechtsauffassung fest und zeigt sich für das Hauptsacheverfahren optimistisch.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das “Compact”-Verbot vorläufig und teilweise aufzuheben, zeigt sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kämpferisch. Bei einem Termin in Berlin sagte Faeser, man werde trotz der Niederlage vor Gericht weiter hart gegen “Verfassungsfeinde” vorgehen: “Es ist ein ganz normaler Vorgang in einem Rechtsstaat, dass man vor Gericht mal bestätigt wird. Jetzt haben wir in Teilen mal verloren.”

Das Verwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass das Verbot gegen das Firmengeflecht hinter dem rechtsextremen Magazin vorerst nicht mehr vollzogen werden darf. Grund hierfür ist, dass das Gericht das Verbot in Hinblick auf das Grundrecht der Pressefreiheit für unverhältnismäßig hält. Das Innenministerium hätte mildere Mittel, beispielsweise über das Presserecht oder über Veranstaltungsverbote in Erwägung ziehen müssen, bevor man ein ganzes Medium verbiete. Die genannten milderen Mittel lägen jedoch in der Hoheit der Bundesländer und nicht beim Bund.

Faeser sagte, sie halte es dennoch für wichtig, “angesichts der erheblichen aktuellen Bedrohungslage” Instrumente einer wehrhaften Demokratie anzuwenden: “Hier geht es um eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Organisation. Diese Organisation propagiert einen Umsturz und agitiert aggressiv gegen die Menschenwürde und elementare Verfassungsgrundsätze.” Das Gericht habe die Rechtsauffassung des Innenministeriums bestätig, dass das Vereinsverbot ein mögliches Instrument sei. “Das war für uns schon mal gut”, sagte Faeser. Die derzeitige Auswertung der Beweismittel werde in das Hauptsacheverfahren einfließen, in dem man die Rechtsauffassung des Innenministeriums “weiter genauso klar und umfassend” vertreten werde, so Faeser.