Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Vorgehen der Bundesregierung gegen das Magazin „Compact“ verteidigt. Sie sagte am Donnerstag in Berlin, es sei wichtig, die Instrumente der wehrhaften Demokratie gegen ihre Feinde einzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung bestätigt, dass das Vereinsverbot eine solche Maßnahme sei. „Wir werden auch weiterhin den Verfassungsfeinden entschieden entgegentreten“, sagte Faeser.
Faeser sagte weiter, es sei in einem Rechtsstaat „ein ganz normaler Vorgang“, dass das Mitte Juli ausgesprochene Verbot des Magazins von einem Gericht überprüft werde. Bei anderen Verfahren sei das Handeln der Regierung bestätigt worden, „jetzt haben wir in Teilen verloren“, sagte die Innenministerin. So sei es in einem Rechtsstaat.
Das rechtsextremistische Magazin „Compact“ hatte am Mittwoch einen Teilerfolg im juristischen Streit um sein Verbot durch das Bundesinnenministerium errungen. Das Bundesverwaltungsgericht gab einem Eilantrag der Compact-Magazin GmbH auf aufschiebende Wirkung ihrer Klage in Teilen statt (AZ: BVerwG 6 VR 1.24). Das Magazin darf nun unter Auflagen vorläufig weiter erscheinen. Faeser hält ihr Verbot auch nach der ersten Gerichtsentscheidung weiter für begründet und will ihre Position im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte das Innenministerium bereits erklärt, es habe das verfassungsfeindliche und aggressiv-kämpferische Agieren von „Compact“ in der Verbotsverfügung umfassend begründet und durch Beweismaterial der Sicherheitsbehörden belegt. Für das Hauptsacheverfahren würden derzeit auch Beweismittel ausgewertet, die bei Durchsuchungen zur Durchsetzung des Vereinsverbots sichergestellt wurden.