Die EU-Länder haben sch geeinigt, die Asylverfahren weitgehend an die EU-Außengrenzen zu verlagern. Wenn es nach Bundesinnenministerin Faeser geht, soll das sehr bald beginnen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will sich für eine möglichst schnelle Umsetzung des EU-Asylkompromisses mit Antragsverfahren an den Außengrenzen einsetzen. Angesichts der gestiegenen Asylbewerberzahlen dringe sie darauf, “mit der Umsetzung der künftigen EU-Regeln schon jetzt zu beginnen, um hier keine Zeit zu verlieren”, sagte sie der “Augsburger Allgemeinen” (Mittwoch). Die Bundesregierung wolle das Thema deshalb gemeinsam mit der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zur Priorität der nächsten Monate machen, kündigte Faeser an.
“Asylverfahren für Menschen mit geringer Aussicht auf Schutz werden dann schon an den EU-Außengrenzen geführt” und die Antragsteller müssten “bei einer Ablehnung direkt von dort aus zurückkehren”, betonte die Bundesinnenministerin weiter: “Statt Rechtlosigkeit und Chaos an den EU-Außengrenzen sorgen wir mit dem gemeinsamen Asylsystem dort für Sicherheit und rechtsstaatliche Verfahren.”
Künftig könnten Menschen dann nicht mehr unregistriert weiterreisen, ergänzte Faeser. Zudem werde neben der Einrichtung streng kontrollierter Aufnahmezentren an den EU-Außengrenzen auch die Verantwortung für Geflüchtete fairer verteilt: “Damit entlasten wir auch unsere Kommunen dauerhaft.”
Die Innenministerin kündigte darüber hinaus an, innerhalb der Regierungskoalition auf eine rasche Verabschiedung des vom Kabinett beschlossenen Gesetzes für schnellere Abschiebungen im Bundestag zu drängen:. “Unser umfassendes Gesetzespaket für mehr und schnellere Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht kann noch im Januar im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Damit zeigen wir sehr deutlich: Wir handeln, um die irreguläre Migration zu begrenzen.”
Der Asylkompromiss der EU sieht vor, dass künftig jeder Flüchtling an den EU-Außengrenzen strikt kontrolliert und registriert werden muss. Wer nur geringe Aussicht auf Schutz in der EU hat, soll ein rechtsstaatliches Asylverfahren an den Außengrenzen durchlaufen und im Fall einer Ablehnung von dort zurückkehren müssen. Zudem sieht die neue Verordnung eine verpflichtende Solidarität für EU-Länder vor, die mit hohen Flüchtlingszahlen umgehen müssen. Mitgliedsstaaten, bei denen das nicht der Fall ist, können wählen, ob sie Asylbewerberinnen und -bewerber aufnehmen oder finanzielle Beiträge leisten.