Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg und Deutschland steht nach Einschätzung des Agrarministeriums bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor „großen, bisher noch nicht dagewesenen Herausforderungen“. Wichtige Wirkstoffe dürften bald nicht mehr verwendet werden oder seien bereits verboten, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des Ministeriums zu einer Anfrage der FDP-Landtagsfraktion.
Beispiele sind dem Ministerium zufolge Fludioxonil und Flufenacet im Ackerbau, die für die Saatgutbehandlung gegen Pilzkrankheiten oder zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz als unverzichtbar gelten. Auch der Obstbau durch Einschränkungen beim Schorfmittel Captan und der Gemüsebau durch limitierte Anwendung des Insektizids Acetamiprid seien betroffen. Die Situation verschärfe sich durch das Auftreten neuer Schädlinge wie Zikaden, die in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse gravierende Krankheiten übertragen.
Als Hauptursache für den Rückgang chemischer Wirkstoffe nennt das Ministerium die seit 2011 geltende EU-Pflanzenschutzverordnung. Deren Kriterien bewerten die Gefährlichkeit eines Wirkstoffs, nicht aber das Risiko bei seiner Anwendung. Dies führe bei der Neubewertung zum Verlust von Genehmigungen. Zudem entwickle die Industrie weniger neue Wirkstoffe, da der Zulassungsaufwand, insbesondere für kleinere Kulturen, oft zu hoch sei.
Die Zahl der Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel ist gestiegen. Bis Anfang Mai erteilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereits 48 solcher befristeten Genehmigungen, im gesamten Jahr 2024 waren es 69. Daten aus dem Jahr 2018 zeigen, dass der Obstbau mit 52 Prozent der Anträge am stärksten auf Notfallzulassungen angewiesen war, vorrangig für Insektizide. (1415/12.06.2025)