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Expertenrat gegen unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit

Bei der Einbürgerung von Ausländern sollte nach Auffassung des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht über Generationen hinweg unbegrenzt weitgegeben werden können. In einer am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Stellungnahme begrüßt der Rat grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Er plädiert allerdings für einen “Doppelpass mit Generationenschnitt”.

Laut Gesetzentwurf müssen Zugewanderte bei der Einbürgerung nicht mehr ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben; dasselbe gilt für hierzulande geborene Kinder ausländischer Eltern, die automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. “Durch die vorgesehene uneingeschränkte Hinnahme von Mehrstaatigkeit gibt Deutschland jegliche Verhandlungsposition aus der Hand, um wichtige Herkunftsländer beispielsweise zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Vermeidung der unbegrenzten Weitergabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes zu veranlassen”, bemängelte das Ratsmitglied Winfried Kluth. Nach Einschätzung des SVR wird mit der Reform die Gruppe an Personen wachsen, die im Herkunftsland durch Wahlen über politische Entscheidungen mitbefinden, von denen sie gar nicht betroffen sind.

Der SVR begrüßte die geplante Verkürzung der Aufenthaltszeit für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre. Skeptisch äußerte er sich aber zur “Turbo-Einbürgerung”. Demnach soll eine Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen schon nach drei statt bisher sechs Jahren möglich sein. Damit wären die Voraussetzungen schneller zu erfüllen als für eine Niederlassungserlaubnis, gibt der Rat zu bedenken. Der SVR plädiert für eine Frist von vier Jahren und spricht sich dafür aus, an der bisherigen Abfolge festzuhalten, wonach eine befristete Aufenthaltserlaubnis in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis übergeht, auf die schließlich die Einbürgerung folgt.

Der SVR empfiehlt weiterhin, an der bestehenden Regelung zur Lebensunterhaltssicherung als Einbürgerungskriterium festzuhalten. Demnach ist der Bezug von Sozialleistungen dann kein Einbürgerungshindernis, wenn ihre Inanspruchnahme nicht vom Betroffenen zu vertreten ist. Schließlich vermisst der SVR neue Regelungen zur Vermeidung von Staatenlosigkeit. Hier empfiehlt er einen automatischen Erwerb der Staatsangehörigkeit der Kinder von Staatenlosen, sofern die Eltern mindestens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.

Der Sachverständigenrat ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung.