Deutschland muss laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Schutzgesuch einer zuvor in Griechenland als Flüchtling anerkannten Syrerin erneut prüfen. Das stellte die Große Kammer am Dienstag in Luxemburg klar. Hintergrund ist die Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Frau wegen der dortigen Lebensverhältnisse für Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden könne. Zugleich lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab, ihr den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, und gewährte stattdessen subsidiären Schutz. Das ist laut EuGH unzureichend.
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