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EuGH stärkt Recht von Flüchtlingen in Europa

Deutschland muss laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das Schutzgesuch einer zuvor in Griechenland als Flüchtling anerkannten Syrerin erneut prüfen. Das stellte die Große Kammer am Dienstag in Luxemburg klar. Hintergrund ist die Entscheidung eines deutschen Gerichts, nach der die Frau wegen der dortigen Lebensverhältnisse für Flüchtlinge nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden könne. Zugleich lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab, ihr den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, und gewährte stattdessen subsidiären Schutz. Das ist laut EuGH unzureichend.

Demnach ist Deutschland beim gegenwärtigen Stand des EU-Rechts zwar nicht verpflichtet, eine Asylentscheidung aus einem anderen Mitgliedstaat automatisch anzuerkennen. Wenn aber feststeht, dass der Person in diesem EU-Staat unmenschliche Behandlung droht, muss die zuständige Behörde eine neue Einzelfallprüfung vornehmen. Dabei habe sie auch die Entscheidung des anderen EU-Staats und deren Argumente zu berücksichtigen, so der EuGH.