Das EU-Parlament hat mit knapper Mehrheit das umstrittene EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur angenommen. 329 Abgeordnete stimmten dafür, 275 dagegen und 24 enthielten sich am Dienstag bei der Abstimmung in Straßburg. Das Gesetz legt verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme vor. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen der Vereinbarung noch abschließend zustimmen, bevor diese in Kraft treten kann. Das gilt als wahrscheinlich.
Kommt das Gesetz, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigten Lebensräume im Wasser und an Land wiederherstellen, bis 2040 sind es 60 Prozent und bis 2050 schließlich 90 Prozent. So soll zum Beispiel Flüssen mehr Raum gegeben, Moore sollen vernässt und alte Wälder erhalten werden. Ziel ist dabei, mehr Kohlenstoff in der Natur zu speichern. So sollen Hitzewellen, Dürren, Starkregenereignisse und Überschwemmungen abgemildert werden. Die Bestimmungen für landwirtschaftliche Ökosysteme können unter außergewöhnlichen Umständen vorübergehend ausgesetzt werden.