Der Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit soll in der Europäischen Union künftig verboten werden. Am Dienstag stimmte eine klare Mehrheit von 555 Abgeordneten im Europaparlament final für eine entsprechende EU-Verordnung, 6 Abgeordnete stimmten dagegen, 45 enthielten sich bei der Abstimmung in Straßburg. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen noch abschließend zustimmen. Dies gilt in der Regel als Formsache. Anschließend haben die Staaten drei Jahre Zeit, das Gesetz umzusetzen.
Konkret sehen die neuen Regeln vor, dass kein Teil eines Produktes unter Zwangsarbeit hergestellt werden darf. Handelt es sich beispielsweise um ein Teil eines Autos, ist der Hersteller verpflichtet, entweder einen neuen Zulieferer zu finden oder die Arbeitsbedingungen zu verbessern. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten sollen gemeinsam untersuchen, ob Zwangsarbeit in den Lieferketten vorkommt. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt werden.