Zum ersten Mal geht die EU-Kommission auf Basis des Digitale-Dienste-Gesetzes gegen eine große Online-Plattform vor. Sie wirft X mehrere Regelverstöße vor, die hohe Geldbußen nach sich ziehen könnten.
Die Online-Plattform X verstößt nach Auffassung der EU-Kommission gegen das Digitale-Dienste-Gesetz. Das gab die Kommission am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt. Rechtswidriges Verhalten sieht die EU bei sogenannten Dark Patterns, also Irreführung, bei der Transparenz der Werbung und beim Datenzugang für Forscher.
So täusche die Plattform Nutzer mithilfe des “Blue Checkmarks”. Der blaue Haken war früher ein Zeichen, dass eine Person ihr Konto verifiziert hat. Nutzer konnten sich also darauf verlassen, dass tatsächlich die Person hinter dem Konto steckt, deren Namen es trägt. Nach der Übernahme durch den US-Milliardär Elon Musk wurde das System umgestellt. Nun können Nutzer sich einen blauen Haken kaufen, ganz gleich, wie ob der Name des Kontos mit der Identität des Kontoinhabers übereinstimmt.
Bei der Werbung sieht die EU ebenfalls Nachholbedarf, weil es kein “durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv” gebe. Auch der Datenzugang für Forscher, den das Digitalgesetz verschreibt, sei nicht rechtskonform ausgestaltet.
Die Plattform kann nun auf die vorläufige Feststellung der Kommission reagieren. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen und X keine Änderungen an seinem Dienst vornehmen, könnte die Kommission eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.
Die vorläufige Feststellung der Regelverstöße durch X ist die erste im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes. Dieses regelt seit Herbst vergangenen Jahres die Regulierung großer Online-Plattformen EU-weit einheitlich. Dabei geht es vor allem um die Moderation von Inhalten und Werbung, um Hassrede und Desinformation. Auch soll der Manipulation vorgebeugt werden.