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EU-Gericht hebt Ablehnung der Kommission zu SMS-Herausgabe auf

Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch entschieden, dass die EU-Kommission zu Unrecht den Antrag auf Herausgabe von SMS-Nachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla abgelehnt hat. Die Nachrichten betreffen die Verhandlungen über den Kauf von Corona-Impfstoffen.

Hintergrund ist eine Klage der „New York Times“ und ihrer früheren Brüsseler Büroleiterin Matina Stevis-Gridneff auf Zugang zu den Textnachrichten zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Vorstandschef. Die Journalistin hatte die Offenlegung sämtlicher Nachrichten beantragt, die beide zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht haben sollen.

Im Zentrum der Klage steht der milliardenschwere Impfstoff-Deal zwischen der EU-Kommission und dem Unternehmen Biontech/Pfizer. Im Frühjahr 2021 vereinbarte die EU den Kauf von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Corona-Impfstoffs. Das Auftragsvolumen wurde auf rund 35 Milliarden Euro geschätzt.

Nach Angaben der „New York Times“ spielte der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla eine zentrale Rolle bei den Vertragsverhandlungen. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben. Die EU-Kommission hatte den Antrag auf Offenlegung der Nachrichten jedoch mit der Begründung abgelehnt, diese lägen ihr nicht vor.