An Delikten mit Umweltbezug verdient die organisierte Kriminalität viel Geld. Eine EU-Richtlinie will dem einen Riegel vorschieben. Wer Ökosysteme zerstört, muss künftig mit etlichen Jahren Haft rechnen.
Umweltvergehen wie illegaler Holzhandel, schwere Verstöße gegen Chemikalienvorschriften und die Meeresverschmutzung durch Schiffe sollen EU-weit künftig als Straftaten mit hohen Sanktionen geahndet werden. Einen zwischen EU-Parlament und Rat ausgehandelten Kompromisstext nahmen die Abgeordneten in Straßburg am Dienstag in finaler Abstimmung mit großer Mehrheit an. Die Richtlinie sieht bei einzelnen Delikten zehn Jahre Haft und für Unternehmen bis zu 5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder 40 Millionen Euro als Geldbuße vor.
Auf Initiative des Parlaments enthält die neue Regulierung eine eigene Klausel zu Umweltverbrechen mit verheerenden Auswirkungen. Darunter werden Taten gefasst, die zur Zerstörung oder dauerhaften Schädigung eines beträchtlichen Ökosystems, eines geschützten Habitats oder der Qualität von Luft, Boden und Wasser führen oder die mit einem “Ökozid” vergleichbar sind.
Umweltkriminalität ist nach Auffassung von EU-Parlament, Rat und Kommission eine der weltweit profitabelsten Aktivitäten des organisierten Verbrechens, vergleichbar mit Drogen-, Waffen- und Menschenhandel.
Der zuständige Berichterstatter im Europaparlament, der niederländische Christdemokrat Antonius Manders, sagte, es sei an der Zeit, grenzüberschreitende Umweltverbrechen auf EU-Ebene mit harmonisierten und abschreckenden Sanktionen zu bekämpfen. Künftig könne jede Führungsperson in Unternehmen für Umweltverschmutzung haftbar gemacht werden.
Der Grünen-Europaabgeordnete Michael Bloss, Mitglied im Umweltausschuss, erklärte, wenn jetzt ein neuer Dieselskandal auffliegen würde, griffe bei den Umweltfolgen europäisches Recht: “Führungskräfte können sich nicht länger hinter ihren Unternehmen verstecken, während sie mutwillig die Umwelt zerstören und Menschenleben gefährden.”
Die neue Richtlinie ersetzt eine Regulierung aus dem Jahr 2008, die angesichts der Entwicklungen im EU-Umweltrecht überholt ist. Mit ihr wird der Bereich Umweltkriminalität präziser umgrenzt, die Liste der Straftaten erweitert und das Maß möglicher Strafen verschärft. Mitgliedstaaten können auch entscheiden, ob sie Taten verfolgen, die nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden.