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EU-Agentur: Behinderte weiter oft von Wahlen ausgeschlossen

Vom 6. bis 9. Juni wird das neue Europa-Parlament gewählt – aber trotz aller Initiativen aus Brüssel können viele nicht mitbestimmen, weil sie in irgendeiner Weise eingeschränkt sind.

Personen mit körperlichen oder mentalen Beeinträchtigungen werden trotz etlicher Fortschritte in der EU noch immer in der Ausübung ihres Wahlrechts behindert. Darauf wies die EU-Grundrechteagentur am Mittwoch mit Blick auf die bevorstehenden Europawahlen hin. Verantwortlich seien gesetzliche Beschränkungen, ungeeignete Wahllokale und Modalitäten der Stimmabgabe, fehlende Bewusstseinsarbeit und behördliche Hindernisse.

Laut der Grundrechteagentur mit Sitz in Wien waren bei der letzten EU-Parlamentswahl 2019 europaweit 800.000 Personen von der Abstimmung ausgeschlossen. Noch immer dürften in sieben EU-Ländern – Bulgarien, Estland, Malta, Polen, Portugal, Rumänien und Zypern – Erwachsene unter Vormundschaft nicht wählen. Seh- und Hörbehinderte sowie Menschen mit eingeschränkten intellektuellen Fähigkeiten stünden vielfach weiterhin vor beträchtlichen Hürden.

Zwar hätten 17 EU-Staaten inzwischen nationale Strategien, um die politische Teilhabe von Behinderten zu verbessern, aber es fehle oft an einem substanziellen Austausch mit Behindertenorganisationen. In einigen Mitgliedstaaten bestünden auch Barrieren seitens der Behörden, wenn es um Information, den Eintrag ins Wählerverzeichnis oder Unterstützung bei der Wahl gehe.