Anders als in Hessen prüfen die nordrhein-westfälischen Behörden im Einzelfall, ob ukrainische Männer im wehrfähigen Alter hierzulande Ersatzreiseausweise erhalten. Ob die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Passersatzes vorliegen, müsse von den Ausländerbehörden „unter sorgfältiger Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles entschieden werden“, sagte eine Sprecherin des NRW-Flucht- und Integrationsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Damit teile NRW die Einschätzung des Bundesinnenministeriums.
Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Ministerien ergab, erhalten ukrainische Männer im wehrfähigen Alter, die keinen gültigen Reisepass besitzen, in Deutschland in der Regel keine Ersatzreiseausweise. Der Großteil der Bundesländer verwies auf das geltende Bundesrecht. So kann laut Aufenthaltsverordnung einem Ausländer, der über keinen gültigen Pass verfügt, nur dann ein Ersatzpapier ausgestellt werden, wenn er heimische Reisepapiere nicht auf zumutbare Weise erlangen kann.
Hessen hatte Ende Juli erklärt, ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter grundsätzlich keine deutschen Ersatzreiseausweise ausstellen. Es sei ihnen „zumutbar, zur Passbeschaffung in die Ukraine zu reisen und der Wehrpflicht nachzukommen“.
Über mögliche Ausnahmen wie die notwendige Behandlung einer Krankheit oder die Betreuung von engen Familienangehörigen in Deutschland entscheiden demnach die Ausländerbehörden im Einzelfall. Mit Blick auf die sicherheitspolitische Dimension der Frage nach der Passbeschaffung halte man eine gemeinsame Position von Bund und Ländern für sinnvoll, erklärte die Sprecherin des NRW-Ministeriums.
Seit einigen Monaten versucht die Ukraine, den Druck auf Männer im Wehralter zu erhöhen, die im Ausland leben und sie zur Rückkehr zu bewegen. Derzeit halten sich laut Angaben des Bundesinnenministeriums 268.176 ukrainische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland auf (Stichtag: 30.6.2024).