Nach einem mutmaßlichen Übergriff ist ein Lehrer an einer katholischen Schule in Kaiserslautern suspendiert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll der 40-Jährige eine sexuelle Handlung an einer Schülerin vorgenommen haben.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs eines Lehrers des Sankt-Franziskus-Gymnasiums Kaiserslautern gegen eine Schülerin. Dem 40-jährigen Lehrer werde vorgeworfen, im Sommer 2024 eine sexuelle Handlung an einer damals 15- oder 16-jährigen Schülerin vorgenommen zu haben, sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Udo Gehring, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Lehrer habe die Klasse, in der die Schülerin war, unterrichtet, und sei auch für ihre Benotung zuständig gewesen.
Die Staatsanwaltschaft ermittele wegen eines Anfangsverdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die mutmaßliche sexuelle Handlung liege “im strafrechtlich niederschwelligen Bereich”, sagte Gehring. Zuerst hatte der Südwestrundfunk berichtet. Die “Sankt Franziskus Gymnasium und Realschule” in Kaiserslautern ist eine Privatschule in Trägerschaft des Bistums Speyer.
Das Bistum hatte am Montag mitgeteilt, dass die Lehrkraft bis auf weiteres vom Dienst freigestellt sei. In der vergangenen Woche habe eine Familie an die Schule gemeldet, dass “es zu Übergriffen einer Lehrkraft gegenüber einer Schülerin gekommen sei”, so das Bistum. Laut Staatsanwaltschaft hat sich die Familie am 13. Januar an die Schulleitung gewandt. Der Schulleiter habe am selben Tag telefonisch die Polizei in Kaiserslautern informiert, diese dann die Ermittlungen aufgenommen.
Bistum Speyer und Schulleitung nähmen die Vorwürfe “sehr ernst” und wollten “zur Klärung beitragen”, betonte die Diözese. Die Lehrerschaft und die Schulgemeinschaft, “darunter alle Schülerinnen sowie die Betroffene”, erhielten derzeit Unterstützung durch die Schulsozialarbeit und die Schulseelsorge. Ebenso seien Notfallseelsorger, externe Schulpsychologen und ein Präventionsteam vor Ort.