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Entscheidung zu “Böhmermann-Honig” vertagt

Im juristischen Streit zwischen dem ZDF-Moderator Jan Böhmermann und dem sächsischen Imker Rico Heinzig soll am 8. Februar eine Entscheidung fallen. Am Dienstag fand am Landgericht Dresden zunächst eine mündliche Verhandlung zu dem Fall statt (EV 3 O 2529/23). Böhmermann sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt, nachdem der Bienenzüchter aus Meißen unerlaubt mit Konterfei und Namen des Satirikers für einen Honig geworben hatte. Der beklagte Unternehmer bezeichnet sein Vorgehen aber als Satire und beruft sich auf die Kunstfreiheit.

Es sei klar, dass die Honigwerbung satirisch gemeint ist, sagte der Anwalt des Imkers. Böhmermann attestierte er „ein erstaunlich enges Humorverständnis“. Der Moderator der Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ praktiziere hochprofessionell eine Mischform aus Comedy-Show mit investigativer Recherche. Gegen ein solches Format vorzugehen, sei juristisch sehr schwer. In dem Rechtsstreit gelte es aber auch herauszufinden, was einer solchen „Investigationssatire“ entgegengesetzt werden könne, sagte er.

Böhmermann hatte am 3. November im „ZDF Magazin Royale“ die Themen Artenreichtum und Umwelt aufgegriffen. Dabei prangerte er den sächsischen Bienenzüchter öffentlich an und warf ihm vor, mit vermeintlichen Umweltschutzmaßnahmen – etwa Patenschaften für Honigbienen – die Unwissenheit von Verbrauchern auszunutzen und dafür auch noch Geld zu bekommen. Er bezeichnete das Bewerben von Produkten des Imkers als „Beewashing“.

Als Reaktion auf die Vorwürfe hatte der Imker einen neuen Honig namens „Beewashing Honey“ herausgebracht und mit einem Foto und dem Namen von Böhmermann vermarktet. Auf einem Werbeplakat war ein Bild des Moderators zu sehen und der Slogan „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“. Auf dem „Beewashing“-Honigglas selbst ist Böhmermann nicht abgebildet.

Die Gegenseite will diese Werbung unterbinden. Sie betonte, dass auf journalistische Kritik nicht mit dem Foto des Kritikers reagiert werden könne. Auch dürfe der Name Böhmermann nicht ungefragt für Werbung genutzt werden. Es sei nur zulässig, wenn sich die Werbeanzeige tatsächlich satirisch auseinandersetzt. Dies sei im konkreten Streit nicht offensichtlich, sagte der Anwalt Böhmermanns. Nicht jeder und jede habe die Sendung gesehen und könne die Reaktion des Imkers deshalb auch nicht einordnen.

Eine Verständigung kam vor Gericht nicht zustande. Den Vorschlag der Richterin Heike Kremz, die Werbeaktion zu beenden und festzuhalten, dass diese nicht rechtswidrig ist, lehnten beide Seiten ab.

Der Meißener Imker kritisierte, dass Böhmermann nicht persönlich zu der Verhandlung erschienen ist: „Das ist eine Form des Stils, er hat mich in die Sendung gezogen, vor Millionen von Menschen, dann sorgt er für eine Verhandlung und taucht nicht auf.“ Die Richterin sagte, dass es in solchen Zivilprozessen durchaus üblich sei, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.