Das Arbeitsgericht Berlin wird am Montag seine Entscheidung im Rechtsstreit des früheren RBB-Produktions- und Betriebsdirektors Christoph Augenstein gegen den Sender verkünden. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte das Arbeitsverhältnis im Februar vergangenen Jahres beendet. Begründet wurde der Schritt unter Hinweis darauf, dass der Dienstvertrag wegen enthaltener Ruhegeld-Regelungen bereits nichtig sei. (Az. 60 Ca 1631/23)
Außerdem hatte der Sender eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Sie wurde unter anderem damit begründet, dass es Augenstein beim damals geplanten Digitalen Medienhaus des RBB pflichtwidrig unterlassen habe, über Kostensteigerungen aufzuklären und sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz sowie angeblich nicht dienstlich veranlasste Reisekosten gewähren ließ.
Augenstein klagte gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses. Bei dem Verfahren geht es überdies um die Frage, ob er einen Anspruch auf Ruhegeld sowie auf Hinterbliebenenversorgung hat. Augenstein will bis zur Rente im Jahr 2030 ein Ruhegeld von 8.900 Euro monatlich von dem Sender.
Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die damalige Intendantin Patricia Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Neben ihr gerieten auch weitere Führungskräfte und die Aufsichtsgremien des Senders unter anderem wegen Bonuszahlungen an das Spitzenpersonal des Senders in die Kritik.