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Entlastungen für Familien und Geringverdiener

Hohe Lebensmittelpreise und hohe Mieten, dazu kommen viele Erhöhungen etwa beim Beitrag für Krankenkasse oder Pflegeversicherung. Zum Start in das neue Jahr gibt es für Familien aber auch gute Nachrichten.

 Ab dem 1. Januar gibt es für Familien auch einige Entlastungen. Das Kindergeld steigt 2025 um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro. Zudem steigt der Kindersofortzuschlag von 20 Euro auf 25 Euro im Monat. Der Zuschlag wird seit Juli 2022 Kindern und Jugendlichen gewährt, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Das Geld erhalten auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen, das sind Zuschüsse für Freizeitaktivitäten.

Weiter wird der steuerliche Kinderfreibetrag zum Januar um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben. 2026 steigt er um weitere 156 Euro auf 6.828 Euro. Zum Januar soll auch der negative Effekt der Inflation auf die Einkommensteuer ausgeglichen werden. Die sogenannte kalte Progression hätte sonst den Effekt einer versteckten Steuererhöhung.

Allerdings wird die Auszahlung des Elterngeldes eingeschränkt. Die Lohnersatzleistung, die Mütter und Väter erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben.

Für Geringverdiener steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt entsprechend – sie wird ab 1. Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Bürger und Bürgerinnen mit niedrigem Einkommen sollen zudem einen höheren Mietzuschuss bekommen. So soll das monatliche Wohngeld zum Jahreswechsel um durchschnittlich 30 Euro steigen.