Der RBB und seine ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger verklagen sich gegenseitig vor dem Landgericht Berlin. Es geht um viel Geld. Zum Prozessauftakt stellte Schlesinger eine Einigung in Aussicht.
Im Verfahren der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegen ihren früheren Arbeitgeber zeichnet sich am Mittwoch beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin eine außergerichtliche Einigung ab. Die im Sommer 2022 vor dem Hintergrund des Skandals beim Rundfunk Berlin-Brandenburg abberufene Senderchefin bietet demnach an, rückwirkend teilweise auf Ansprüche zu verzichten.
Die heute 63-Jährige hatte den RBB auf Zahlung der ihr vertraglich zustehenden Ruhegelder verklagt. Der RBB fordert in einer Widerklage von Schlesinger dagegen die Rückzahlung von Zulagen und Schadensersatz. Die Anwälte der ARD-Anstalt für Berlin und Brandenburg wollen jetzt bis Ende Mai mit Schlesingers Anwälten über eine Einigung verhandeln. Dies muss der RBB-Verwaltungsrat als zuständiges Organ des Senders noch offiziell in seiner nächsten Sitzung Ende Januar beschließen.
Schlesingers Anwalt betonte nach der gut zweistündigen Verhandlung, das Angebot seiner Mandantin gelte nur, wenn damit alle Ansprüche abgegolten und die RBB-Klage insgesamt erledigt sei. Konkret biete Schlesinger an, auf die ihr ab dem 1. Januar 2023 zustehende Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes in Höhe von rund 18.000 Euro bis zum 1. Juli 2024 zu verzichten. Dies entspreche rund 330.000 Euro, so ihr Anwalt. Die Summe sei höher als die in der Widerklage des RBB aufgestellten Forderungen mit Ausnahme der Bonus-Zahlungen für andere Senderführungskräfte. Ab dem 1. August 2024 sei der RBB dann zur Zahlung des Ruhegelds verpflichtet, das Schlesinger laut ihrem Dienstvertrag zustehe.
Der RBB hatte argumentiert, Schlesinger habe als Intendantin ein von der Beratungsfirma Kienbaum entwickeltes Bonus-Modell umgesetzt, nach dem weiteren Führungskräften leistungsbezogene Zulagen gezahlt wurden. Da dieses Bonus-Modell nicht formal vom RBB-Verwaltungsrat als zuständigem Gremium beschlossen worden sei, hätte sie damit ihre Pflichten als Intendantin verletzt. Dem RBB sei durch die Zusatzzahlungen ein Schaden in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro entstanden.
Ob eine Einigung zustande kommt, ist noch offen. Das Gericht deutete in seinen Anmerkungen aber an, es rate angesichts eines ansonsten sehr langwierigen Verfahrens zu einer Verständigung. Gegen die ehemalige Intendantin laufen auch noch Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme. Es gilt die Unschuldsvermutung.