Nach der grundsätzlichen Einigung im Streit mit dem Haus Hohenzollern über bedeutsame Kunstgegenstände müssen jetzt noch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und das Deutsche Historische Museum (DHM) der Vereinbarung zustimmen. Die Zustimmung dieser beiden Gremien stehe noch aus, teilte die Senatskulturverwaltung am Dienstag mit. Bereits zugestimmt haben die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten.
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hatte am Montagabend mitgeteilt, dass der Bund und die beiden Länder sich nach jahrelangem Streit mit dem Haus Hohenzollern endgültig geeinigt hätten. Historisch bedeutsame Kunstgegenstände könnten so in den Sammlungen der betroffenen Stiftungen und ihren Museen und Schlössern verbleiben. Die Kunstgegenstände sollen in eine gemeinsame gemeinnützige mit dem Namen „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ übergehen. Das betrifft vor allem lange umstrittene Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums in Berlin.