Die Nordkirche ist auf dem Weg zu einem einheitlichen Arbeitsrecht. Die Kirchen seien rechtlich verpflichtet, die Gewerkschaften angemessen bei den Verhandlungen über Gehälter und Urlaub zu beteiligen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich vor der Landessynode in Lübeck-Travemünde. Arbeitskämpfe widersprächen aber dem kirchlichen Leitbild der Dienstgemeinschaft. Streik sei "keine angemessene Form der Konfliktlösung". 2018 sollen die geplanten neuen Gesetze in Kraft treten.
In der Nordkirche gilt bislang ein unterschiedliches Arbeitsrecht: Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aus. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission. Grund für diese Regelung im Osten waren nach den Worten Ulrichs vor allem Vorbehalte gegenüber Gewerkschaften zu DDR-Zeiten. Betroffen sind insgesamt rund 16.000 Küster, Erzieherinnen und Organisten, 1.400 davon in Mecklenburg-Vorpommern.
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Einheitliches Arbeitsrecht ohne Streiks soll kommen
Das Arbeitsrecht in der Nordkirche soll vereinheitlicht werden. Auf Streiks müssen die Beschäftigen dann verzichten, weil sie dem kirchlichen Leitbild wiedersprechen würden.

Die Synode der Nordkirche tagt in Lübeck-TravemündeMaren Warnecke / Nordkirche