Fasching, Gold, Glas: Drei kulturelle Traditionen aus Bayern stehen neuerdings im bundesweiten Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes. Dieses umfasst nun 168 Einträge.
Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ist um drei bayerische Einträge reicher. Wie das Heimatministerium am Mittwoch in München bekanntgab, werden der Chinesenfasching Dietfurt, das Goldschlägerhandwerk am Beispiel der Stadt Schwabach und das Studioglas in Frauenau fortan entsprechend gelistet. Das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes sei um insgesamt achtzehn lebendige Traditionen auf nun 168 Einträge erweitert worden.
Der Chinesenfasching in Dietfurt an der Altmühl gehöre zu den bekanntesten Faschingsveranstaltungen in Bayern, so die Mitteilung. Der Name basiere auf dem historischen Spitznamen “Chinesen” für die Dietfurter und werde seit dem frühen 20. Jahrhundert als Motto umgesetzt. Zudem gebe es vor Ort einen regen Kulturaustausch mit China; chinesische Kulturvereine beteiligten sich auch am Faschingsumzug.
Das Goldschlägerhandwerk existiere in Deutschland nur noch in Schwabach, heißt es weiter. Die Stadt sei seit dem 16. Jahrhundert für ihre Goldarbeiten berühmt. Blattgold aus Schwabach werde noch heute weltweit exportiert. Das Frauenauer Studioglas werde im Ort und seiner Umgebung von mehreren Generationen von Handwerkern und Künstlern in individuellen Studios und Werkgemeinschaften statt in großen Glashütten hergestellt. In der dazugehörigen 1987 gegründeten internationalen Sommerakademie würden Wissen und Können in einer Region erhalten, die bis vor wenigen Jahrzehnten für die Glasproduktion von zentraler Bedeutung gewesen sei.
Die neu aufgenommenen Traditionen zeigten die Vielfalt bayerischer Kultur, sagte Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU). “In unserer schnelllebigen Welt gibt die Freude und Teilhabe an lebendigen Traditionen Halt und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl.” Das bundesweite Verzeichnis trage dazu bei, die Wertschätzung von Traditionen sichtbar zu machen.
Den Angaben zufolge entscheiden Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien alle zwei Jahre über Neuaufnahmen in das bundesweite Verzeichnis. Dies geschehe auf Empfehlung des Fachkomitees der Deutschen Unesco-Kommission.