Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat seine skeptische Haltung zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD bekräftigt. Er halte solche Debatten für „kontraproduktiv“, sagte er am Dienstag in Berlin. Dobrindt riet, stattdessen „mal zu überlegen, wie man die Polarisierung unserer Gesellschaft durch eine Politik beenden kann, die eben befriedend wirkt. Und dann würden sich vielleicht auch diese Fragen nach einem Parteienverbot erledigen.“
Anfang Mai war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Seitdem gibt es immer wieder Forderungen, ein Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen. Eine solche Initiative können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beschließen. Zuständig für die Prüfung der möglichen Verfassungswidrigkeit einer Partei ist das Bundesverfassungsgericht.
Dobrindt wiederholte in Berlin seine Forderung nach einem „Wegregieren“ der AfD. Es müsse alles versucht werden, damit „die Mitte in Deutschland, die politische Mitte, wieder gestärkt wird, die Ränder kleiner werden“. Dies sei Aufgabe aller, die politische Verantwortung tragen, und zwar „im besonderen Maße im Bund“.
Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur Neueinstufung der AfD eignet sich nach Dobrindts Ansicht ohnehin nicht als Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. Bestimmte Aspekte, „die für ein Verbotsverfahren notwendig wären“, würden dort nicht behandelt.
Ein erster Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren kam in der vorherigen Legislaturperiode im Bundestag nicht mehr zur Abstimmung. Das hing auch damit zusammen, dass viele Abgeordnete die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz abwarten wollten.