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Diskussion um gemeinsamen „Reli“-Unterricht

Der rheinische Präses Manfred Rekowski kritisiert ablehnende Haltung des Erzbistums Köln beim konfessionell-kooperativen Religionsunterricht. Das Bistum weist die Kritik zurück

DÜSSELDORF – Das Erzbistum Köln hat seine Entscheidung verteidigt, sich nicht an der katholisch-evangelischen Kooperation beim Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Die Hauptabteilungsleiterin Schule/Hochschule, Bernadette Schwarz-Boenneke, wies in Köln die Kritik der Evangelischen Kirche im Rheinland zurück. „Wir teilen die Sorge, dass mancherorts die Zahl christlicher Schüler äußerst gering ist, allerdings bietet der konfessionell-kooperative Religionsunterricht genau dafür keine Lösung“, so Schwarz-Boenneke.
Die drei evangelischen Landeskirchen in NRW und die katholischen Bistümer Aachen, Essen, Münster und Paderborn hatten vereinbart, wegen der rückläufigen Zahl an christlichen Schülern ab dem Schuljahr 2018/19 gemeinsam Religionsunterricht anzubieten. Ein verpflichtender Wechsel zwischen katholischen und evangelischen Fachlehrern soll dabei gewährleisten, dass die Schüler beide konfessionellen Perspektiven kennenlernen.
Der rheinische Präses Manfred Rekowski hatte es als „außerordentlich schade“ bezeichnet, dass sich die Erzdiözese nicht beteiligt. Er verwies dabei auf eine neu gegründete Grundschule in Wuppertal. Von den 51 Schulanfängern seien nur zwei katholisch und zwei evangelisch, der überwiegende Teil muslimisch oder konfessionslos. „Wenn wir auf diese Situation nicht gemeinsam antworten, dann haben wir den Schuss nicht gehört“, sagte der Präses.
Das Erzbistum Köln begründet seine ablehnende Haltung damit, dass für eine Verwurzelung des Glaubens mit seinem spezifischen Bekenntnis der konfessionelle Religionsunterricht unverzichtbar sei. Denn er vermittle nicht nur Wissen, sondern solle in einer pluralen Gesellschaft urteils- und dialogfähig machen, so Schwarz-Boenneke. Zudem zeichne sich bereits jetzt ab, dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht landläufig als „ökumenischer Unterricht“ missverstanden werde. Einen solchen Unterricht könne es aber schon rechtlich nicht geben.
Bei der Glaubensweitergabe bleibt nach den Worten von Schwarz-Boenneke gerade in einem veränderten gesellschaftlichen und schulischen Umfeld das persönliche Lebenszeugnis der Lehrperson der zentrale Faktor. Das Erzbistum Köln halte am konfessionellen Religionsunterricht auch deshalb fest, weil hier noch mehr als jeder dritte Schüler katholisch sei. Die Erfahrungen würden aber ausgewertet. KNA