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Diskriminierung: Beauftragte fordert Ampel-Koalition zu Reformen auf

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, fordert die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman den Diskriminierungsschutz zu reformieren.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda Ataman
Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung Ferda AtamanImago / Chris Emil Janßen

Der Diskriminierungsschutz in Deutschland ist noch lückenhaft. Zu diesem Ergebnis kommt der fünfte Lagebericht zur „Diskriminierung in Deutschland“, den die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman und sieben weitere Beauftragte der Bundesregierung und des Bundestags in Berlin vorstellten. Sie forderten die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP auf, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und das Antidiskriminierungsrecht zu reformieren. Ataman erklärte, Diskriminierungserfahrungen belasteten die Betroffenen und gefährdeten den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In vielen Fällen helfe das unzureichende Antidiskriminierungsgesetz den Menschen nicht, auch wenn sie eindeutig benachteiligt worden seien, erklärten die Beauftragten. Sie fordern, dass Bürgerinnen und Bürger auch vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen geschützt werden müssen. Einen weiteren Schwerpunkt legen sie darauf, den Diskriminierungsschutz auf den digitalen Raum auszuweiten und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Diskriminierung: Bericht geht von hoher Dunkelziffer aus

Im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 haben sich den Angaben zufolge rund 20.600 Ratsuchende an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet. Besonders häufig meldeten sich Menschen, die rassistisch oder antisemitisch angegriffen oder beleidigt wurden. Weitere Gründe sind Benachteiligungen wegen des Alters, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Der Bericht geht davon aus, dass sich nur ein Bruchteil der Betroffenen meldet. In repräsentativen Untersuchungen berichten zwischen 16 und 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungserfahrungen.

In den gemeinsamen Bericht, der alle vier Jahre dem Bundestag vorgelegt wird, gehen die Beobachtungen aller Beauftragten ein, die für Minderheiten und den Diskriminierungsschutz zuständig sind. Dazu zählen etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein und die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan.