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Debatte über Rundfunkbeitrag

In Brandenburg haben sich fast alle im Landtag vertretenen Parteien gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Abgeordnete von SPD, CDU, Linken und Freien Wählern forderten in der Debatte am Donnerstag in Potsdam Sparpotenziale zu suchen und den Beitrag stabil zu halten. Von den Grünen hieß es, am bisherigen Verfahren der Festsetzung des Beitrags sollte festgehalten werden, derzeit sei eine Erhöhung um knapp sieben Euro im Jahr im Gespräch. Die AfD forderte neben einem Verzicht auf eine Erhöhung die Abschaffung des Rundfunkbeitrags.

Auch Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) sprach sich dafür aus, statt auf Beitragserhöhungen zu setzen, Einsparpotenziale zu nutzen und Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk umzusetzen. Dazu könne beispielsweise eine gemeinsame Mediathek der verschiedenen Sender gehören.

Die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025 wird am Freitag erwartet. Im Gespräch ist eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro im Monat.

Die vormalige Rundfunkgebühr wurde vor gut 100 Jahren eingeführt. Sie war eine von der Reichspost für den Betrieb einer Rundfunkempfangsanlage erhobene fernmelderechtliche Verwaltungsgebühr. Ab dem 1. April 1924 betrug sie laut KEF zunächst zwei Reichsmark im Monat. 1954 wurde in Westdeutschland zusätzlich zur Grundgebühr eine Fernsehgebühr eingeführt. Auch in der DDR gab es Rundfunkgebühren. 2013 wurde die geräteabhängige Rundfunkgebühr in einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgewandelt.