Vor dem Hintergrund der verlängerten Antragsfrist für den Härtefallfonds des Bundes für DDR-Renten hat Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) Berechtige aufgefordert, ihre Ansprüche zu prüfen. Vor allem in Ostdeutschland gebe es mehrere 10.000 Seniorinnen und Senioren, denen durch die Ost-West-Rentenüberleitung unverschuldet erhebliche Nachteile entstanden seien, erklärte die Ministerin am Montag in Magdeburg.
Berechtigte können den Angaben zufolge bis zum 31. Januar 2024 eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro beantragen. Die Frist war ursprünglich am 30. September dieses Jahres abgelaufen und wurde von der Bundesregierung verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt waren rund 3.300 Anträge aus Sachsen-Anhalt bei der Stiftung eingegangen.
Zu den benachteiligten Rentnern gehören laut Ministerin ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, des Gesundheits- und Sozialwesens sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. „Natürlich können mit dieser Einmalzahlung nicht alle Erwartungen von Betroffenen erfüllt werden, doch die Abmilderung von besonderen Härten steht ihnen zu“, sagte Grimm-Benne weiter.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte im November 2022 eine Stiftung Härtefallfonds mit einem Vermögen von rund 500 Millionen Euro ins Leben gerufen.