Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hat Metas Nutzung öffentlicher Nutzerdaten für KI-Training scharf kritisiert. „Ich finde das unfassbar“, sagte sie auf der Digitalkonferenz re:publica in Berlin.
Seit heute darf der Facebook– und Instagram-Mutterkonzern Meta öffentlich gestellte Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz verwenden. Das Oberlandesgericht Köln hatte am vergangenen Freitag einen Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, mit dem dies verhindert werden sollte. Meta kann somit personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen nutzen, wenn Nutzer nicht widersprochen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Meta in der Kritik
Trotz der Gerichtsentscheidung bezeichnete Specht-Riemenschneider Metas Vorgehen als „rechtlich fragwürdig“. Sie mahnte eine grundsätzliche gesellschaftliche Debatte über Datennutzung im Internet an. „Es macht einen Unterschied, ob ich eine KI brauche, um Menschen zu heilen oder kommerziell Geld damit zu verdienen“, sagte die Datenschutzbeauftragte. Eine solche Diskussion sei „längst überfällig“.
Unmut über viele Rechtsverletzungen im Netz
Zugleich forderte Specht-Riemenschneider mehr strategische Weitsicht von den Aufsichtsbehörden. Diese müssten „so gut werden“ wie die globalen Medienunternehmen, um dann „auf Augenhöhe“ das Recht durchsetzen zu können. Die Datenschutzbeauftragte äußerte ihren Unmut über die vielen Rechtsverletzungen im Netz. „Wenn sich keiner an Recht hält, verliert Recht seine Funktion“, warnte sie. Die Digitalkonferenz re:publica endet am Mittwoch.