Nach der Verständigung von Union und SPD auf ein umfangreiches Finanzpaket soll der Bundestag darüber noch in seiner bisherigen Zusammensetzung beraten. Rechtlich ist das kein Problem: Nach der Wahl vom 23. Februar ist das Parlament in der alten Zusammensetzung noch so lange mit allen Rechten und Pflichten im Amt, bis sich der neue Bundestag konstituiert hat, was voraussichtlich Ende März passiert. Erst dann endet die Legislaturperiode und die neue beginnt.
Es ist aber selten, dass der Bundestag zwischen Wahl und konstituierender Sitzung noch einmal tagt. Jüngstes Beispiel ist der 28. September 2005: Damals ging es um die Verlängerung und Ausweitung der Bundeswehrbeteiligung am Nato-geführten Einsatz in Afghanistan. Da es sehr schnell gehen sollte, wurden unter Abkürzung aller üblichen Fristen innerhalb eines einzigen Tages die erste Lesung, die Ausschussberatung und die Abstimmung absolviert.
Auch am 16. Oktober 1998 ging es um eine Bundeswehrmission: Zweieinhalb Wochen nach der Wahl trat das Plenum in alter Besetzung zusammen, um über die Beteiligung der Bundeswehr am Nato-Einsatz im Kosovo-Konflikt abzustimmen. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hatte um die Sitzung gebeten – sein designierter Nachfolger Gerhard Schröder (SPD) unterstützte die deutsche Beteiligung an der Nato-Mission ebenfalls. Der Bundestag stimmte dem Einsatz mit großer Mehrheit zu und schickte damit erstmals Bundeswehrsoldaten in einen Kriegseinsatz.
Mehr als 20 Jahre vorher hatte es gleich zwei Bundestagssitzungen zwischen Wahl und Konstituierung des neuen Parlaments gegeben. Der Bundestag kam am 10. November und am 8. Dezember 1976 in alter Zusammensetzung zusammen – die Wahl war am 3. Oktober gewesen. Die strikte 30-Tage-Frist im Grundgesetz gab es damals noch nicht.
In den beiden Sitzungen wurden alle möglichen Themen abgehandelt, unter anderem ging es um die Abgeordnetendiäten. Der neu gewählte Bundestag tagte erstmals am 14. Dezember.