Die Koalition aus CDU, SPD und CSU will nach eigener Formulierung „Migration ordnen und steuern und irreguläre Migration wirksam zurückdrängen“. Besondere Betonung legt sie auf das Wort „Begrenzung“, das als Ziel wieder ausdrücklich ins Aufenthaltsgesetz geschrieben werden soll. Angekündigt wird ein „anderer, konsequenterer Kurs“, wobei gleichzeitig auch dieser Satz festgeschrieben wurde: „Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet.“ Das wurde konkret vereinbart:
ZURÜCKWEISUNG VON ASYLBEWERBERN AN DER GRENZE
Es ist seit Jahren ein Streitfall, nun will es die schwarz-rote Koalition machen: Auch Asylsuchende sollen künftig an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Bislang wird das nur für Menschen praktiziert, die kein gültiges Visum oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben, nicht für Schutzsuchende. Die Zurückweisungen sollen „in Abstimmung mit den europäischen Nachbarn“ erfolgen. Man sei bereits „in engem Dialog“, sagte CDU-Chef Friedrich Merz bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags. Rechtlich sind die Zurückweisungen Schutzsuchender umstritten, weil etwa nach dem Europarecht jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, ein Asylbegehren zumindest auf die Frage hin zu prüfen, welches Land zuständig ist.
STOPP VON AUFNAHMEPROGRAMMEN
Humanitäre Aufnahmeprogramme wie etwa das für Ortskräfte und Menschenrechtler in Afghanistan eingerichtete Kontingent sollen „soweit wie möglich“ beendet werden. Neue Programme, mit denen besonders Schutzbedürftige direkt ausgeflogen werden, wollen Union und SPD laut Koalitionsvertrag nicht auflegen. Zum UN-Resettlement-Programm, über das besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Camps in sichere Länder gebracht werden, findet sich nichts. Deutschland beteiligt sich seit vielen Jahren daran.
FAMILIENNACHZUG AUSSETZEN
Der Familiennachzug zu Menschen mit subsidiärem Schutzstatus soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Seit 2018 können enge Angehörige dieser Flüchtlingsgruppe über ein Kontingent aufgenommen werden, das 1.000 Plätze pro Monat umfasst. Zuletzt kamen nach Angaben des Auswärtigen Amts mehrheitlich Minderjährige darüber nach Deutschland. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, die nicht direkt individuell verfolgt werden, in der Heimat aber etwa wegen eines Konflikts an Leib und Leben bedroht sind. In Deutschland geht es dabei vor allem um Syrerinnen und Syrer.
ABSCHIEBUNGEN