Der Ex-Justizminister und neue FDP-Generalsekretär Buschmann warnt vor einem Schnellverfahren bei der Abtreibungsfrage. Aus seiner Sicht ist der neuste Vorstoß dazu unnötig – und mit kaum Erfolgsaussichten verbunden.
Der neue FDP-Generalsekretär Marco Buschmann hat eine Reform der Abtreibungsregelung vor den Neuwahlen abgelehnt. Die Frage sei eine der “ethisch und rechtlich komplexesten Fragen überhaupt”, sagte Buschmann am Montagabend in Berlin. Man werde ihr nicht gerecht, wenn man sie zwischen “Tür und Angel” abhandele. Bis zum Bruch der Ampel-Koalition im vergangenen Monat war Buschmann noch Bundesjustizminister. Er äußerte sich bei einer Veranstaltung der Katholischen Akademie in Berlin.
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Kern eines vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Reformentwurfs ist, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig “rechtmäßig und straffrei” sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.
Buschmann betonte weiter, der derzeit geltende Kompromiss habe die Gesellschaft befriedet. Der Paragraf 218 stehe im Strafrecht. Die Strafbarkeit sei aber sehr theoretisch, wenn man sich an die Vorgabe halte. Die Bedingungen für einen Abbruch seien “nicht so streng gefasst”, so Buschmann weiter. Er glaube auch nicht, dass eine einfache Streichung aus dem Strafgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werde.