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Großer Anklang zur Rehabilitierung schwuler Bundeswehrangehöriger

Zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten eines Gesetzes zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Bundeswehrangehöriger wurden laut Verteidigungsministerium 80 Prozent der Anträge positiv beschieden.

Über 60 Soldatinnen und Soldaten wurden im letzten Jahr wegen des Vorwurfs von rechtsextremistischen Handlungen entlassen (Archivbild)
Über 60 Soldatinnen und Soldaten wurden im letzten Jahr wegen des Vorwurfs von rechtsextremistischen Handlungen entlassen (Archivbild)Imago / Deutzmann

Das Gesetz zur Rehabilitierung diskriminierter schwuler Bundeswehrangehöriger habe großen Anklang gefunden und könne als Erfolg bewertet werden: „Viele Betroffene haben das Angebot einer Aussöhnung mit der Bundeswehr annehmen können“, sagte eine Sprecherin dem Berliner Tagesspiegel.

Zeichen der Wiedergutmachung

Das Gesetz sieht die Aufhebung von Urteilen und die Zahlung pauschaler Entschädigungen vor. Diese sollen als Zeichen der Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht jene Soldaten erhalten, die bis zum Stichtag 2. Juli 2000 wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich erhebliche Nachteile erfuhren. Dabei soll es 3.000 Euro Entschädigung für jedes aufgehobene wehrdienstgerichtliche Urteil geben und einmalig 3.000 Euro für andere erhebliche Benachteiligungen wie beispielsweise Entlassungen. Das Regelwerk gilt auch für einstige Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR, die diskriminiert wurden.

Homosexualität war bis 1969 strafbar

In Westdeutschland machten sich bis 1969 Schwule strafbar, weil noch ein in der NS-Zeit verschärftes Gesetz galt. Auch danach galten homosexuelle Soldaten noch als erpressbar und somit als Sicherheitsrisiko.