Der umstrittene Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist nicht rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass der Freistaat Bayern die im Eingangsbereich seiner Dienstgebäude angebrachten Kreuze nicht entfernen muss. Die Richter wiesen die Revisionen des Bundes für Geistesfreiheit zurück. Dieser hielt die Vorschrift von 2018 für rechtswidrig und wollte auf dem Klageweg den Freistaat zum Abhängen der Kreuze verpflichten.
Die Vorschrift lautet: “Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.” Der Bund für Geistesfreiheit in München und in Bayern sah dadurch die Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder und die staatliche Neutralitätspflicht verletzt.