Noch am Wochenende hatten die Länder vor einer Freigabe gewarnt. In einer turbulenten Sitzung gab der Gesundheitsausschuss des Bundestags nun den Weg zur Abstimmung frei.
Trotz scharfer Kritik von Experten und Länderinnenministern will der Bundestag am Freitag abschließend über das Cannabisgesetz abstimmen. Wie der Bundestagpressedienstes am Mittwoch in Berlin berichtete, beschloss der Gesundheitsausschuss den Regierungsentwurf und machte den Weg zur Abstimmung damit frei. Demnach billigten die Abgeordneten in einer teilweise turbulenten und emotionalen Sitzung insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen.
Der Entwurf sei mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie der Gruppen Die Linke und BSW angenommen worden, hieß es. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen. Wird die Regelung am Freitag verabschiedet, könnte die Droge ab 1. April von Erwachsenen legal konsumiert werden. Die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken gilt als zentrales Projekt der Koalition.
Mit den Änderungsanträgen wurden Regelungen präzisiert und ergänzt, hieß es. So soll im privaten Raum eine zulässige Besitzmenge beim Eigenanbau von bis zu 50 statt bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis gelten, im öffentlichen Raum sollen es weiter bis zu 25 Gramm sein. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sein. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist der Besitz und Konsum von Cannabis weiter verboten.
Wird die jeweils zulässige Obergrenze überschritten, stellt dies laut Entwurf entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar. Die Strafbarkeitsgrenze liegt im privaten Raum bei mehr als 60 Gramm, im öffentlichen Raum bei mehr als 30 Gramm. Außerdem wird das Cannabis-Konsumverbot in Schutzzonen, also etwa in der Nähe von Schulen und Kinderspielplätzen, von 200 Meter auf 100 Meter reduziert. Im Entwurf ist von “Sichtweite” zu den jeweiligen Einrichtungen die Rede.
Weitere Regelungen sollen gestuft in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen sollen ab 1. Juli gelten. Die künftigen Vorschriften für den zulässigen THC-Grenzwert im Straßenverkehr sollen bis Ende März von einer Arbeitsgruppe im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums vorgeschlagen werden. Die Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz sowie die Organisierte Kriminalität sollen zeitnah geprüft werden.