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Bundestag stimmt für Reform des Verfassungsgerichts

Wie kann das Bundesverfassungsgericht davor bewahrt werden, entmachtet zu werden – wie es etwa in Polen beim Obersten Gericht passiert ist? Verschiedene Fraktionen haben sich zum Schutz auf eine Reform verständigt.

Der Bundestag hat am Donnerstag für eine Reform des Bundesverfassungsgerichts gestimmt. Bei der Reform geht es im Kern darum, Regeln, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Künftig wäre es damit schwieriger, Strukturen zu ändern. 600 Abgeordnete stimmten für den Entwurf. Derzeit sitzen 733 Abgeordnete im Parlament.

Für Grundgesetzänderungen war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Die Union hatte ihre Unterstützung für das Vorhaben zugesagt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Das könnte in der Sitzung der Länderkammer am Freitag passieren.

In der Debatte erklärte Ex-Justizminister Marco Buschmann (FDP), mit dem Gesetz solle der Rechtsstaat vor Angriffen wie in Polen oder Ungarn geschützt werden. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, es gelte, das Erfolgsmodell abzusichern, damit die Feinde der Demokratie im Ernstfall kein Einfallstor hätten. Kritik an dem Plan kam von der AfD. Die Reform sei lediglich ein Vorwand, um die AfD von der Richterwahl auszuschließen, so der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi. Indirekt bestritt er die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter.