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Bundestag stimmt doch noch über Gesetz zum Kinderschutz ab

Eigentlich hatte niemand mehr damit gerechnet: SPD, Grüne, FDP und Union haben sich doch noch auf einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch geeinigt. Auch Mutterschutz bei Fehlgeburt bleibt Thema.

Der Bundestag stimmt am Freitag doch noch ab über einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Quasi in letzter Minute einigten sich SPD, Grüne, FDP und Union am Dienstag auf einen gemeinsamen Entwurf. Unter anderem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit den Ländern wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien zur Prävention entwickeln. Außerdem sollen Betroffene Akteneinsicht bei den Jugendämtern erhalten.

Der oder die zuständige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung soll im Bundestag regelmäßig berichten zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie über Prävention, Unterstützungsangebote, Forschung und Aufarbeitung. Derzeit ist Kerstin Claus Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung.

Auch über die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten will der Bundestag entscheiden. Der Tagesordnungspunkt ist für Donnerstagabend angesetzt. Bislang haben Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration. SPD, Grüne und FDP verständigten sich mit der Union darauf, dass bei Fehlgeburten deutlich vor der 24. Schwangerschaftswoche die Regeln des Mutterschutzes greifen sollen.